Förderung für Unternehmen
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) -
die Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fördermöglichkeit für Weiterbildungen im Unternehmen über das QCG - bis zu 100 % Förderung der Kosten
- Was beinhaltet das QCG?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist der Nachfolger des Programms WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen). Letzteres richtete sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben oder seit vier Jahren nicht in ihrem erlernten Beruf bzw. ungelernt in einem Beruf arbeiten sowie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre alt sind.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde dieses Programm der Bundesagentur für Arbeit erweitert. Nun haben auch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten die Möglichkeit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Aufstiegs- oder Anpassungsqualifizierungen zum Erhalt ihres Arbeitsplatzes gefördert weiterbilden zu lassen.
Grundlegende Voraussetzung für dieses Programm ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, das über das Ende der Weiterbildungsmaßnahme hinausreicht. Zudem muss die Maßnahme durch einen externen, zertifizierten Bildungsträger wie das inlingua Sprachcenter Lübeck durchgeführt werden.
- Was wird gefördert?
Zum Beispiel die Förderung der berufsbezogenen Sprachkenntnisse Ihrer Mitarbeitenden in
- Business English
- Deutsch für den Beruf
- In welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie eine Entlastung des Arbeitgebers für die eventuelle Ausfallzeit des Arbeitnehmers mit bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes.
Die Höhe der Förderung richtet sich vorwiegend nach der Unternehmensgröße.Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung.
- Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Angebot durch einen externen, zertifizierten Weiterbildungsträger wie inlingua Lübeck
- Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen beinhalten und mindestens 121 Zeitstunden umfassen.
- Vergleichbare Weiterbildungen müssen mindestens vier Jahre zurückliegen.
- Wie erhalte ich die Förderung?
Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung und stellen den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeberservice her, der mit Ihnen gemeinsam eine Förderstrategie entwickelt.
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