
NEU für Unternehmen:
Passgenauer Deutsch-Spracherwerb am Arbeitsplatz -
der geförderte Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)
Job-Berufssprachkurse (Job-BSK): Deutsch-Spracherwerb am Arbeitsplatz
Sie beschäftigen Personen mit Sprachförderbedarf in der deutschen Sprache und möchten ihnen Unterstützung anbieten? Mit dem neuen BAMF-geförderten Job-BSK haben Sie ab sofort die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden schnell und praxisnah in den Job zu integrieren. Es sind konkret arbeitsplatzbezogene, maßgeschneiderte, flexible Berufssprachkurse mit kurzer Laufzeit für Erwachsene mit Deutsch als Zweitsprache auf Niveau A2 oder B1 (GER*) vor Aufnahme einer Anstellung, in Beschäftigung oder in Ausbildung.
* GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen = CEF Common European Framework
Alle Vorteile auf einen Blick:
Fachsprache Deutsch für exakt das Berufsbild Ihrer Arbeitskräfte in den Bereichen
- Gesundheit und Pflege
- Gewerbe und Technik
- Lager und Logistik
- Handel / Einzelhandel
- IT / Kommunikation
- Hotel- u. Gaststättengewerbe
Flexible Kursformate: als Crashkurs vor Arbeitsaufnahme oder berufsbegleitend in Teilzeit
Flexible Teilnahme: virtuell, in unserer Sprachschule, in Ihrem Unternehmen oder hybrid
(Hinweis: Bei Training in Ihrem Unternehmen stellen wir Ihnen die Fahrtkosten in Rechnung.)
KI-optimierte Fachsprachkonzepte mit 24/7 Online-Zugang zu my.inlingua
Kleine Kurse: mind. 3 Teilnehmende, ideal 7 Teilnehmende
(Es können auch Gruppen mit Teilnehmenden aus unterschiedlichen Firmen zusammengestellt werden.)
Kurze Kursdauer: 100 bis 120 Unterrichtseinheiten (UE)
Die Teilnahme ist
- kostenfrei für Teilnehmende mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis zu 20.000 EUR
- zuzahlungspflichtig in Höhe von 2,56 EUR pro UE für Teilnehmende mit einem Brutto-Jahreseinkommen über 20.000 EUR
"Team Teaching" zwischen Sprachtrainer und den AusbilderInnen Ihres Betriebes erwünscht
Bei Bedarf zusätzlich individuelles Sprachcoaching voll förderfähig
Abschlussdokumentation: detaillierte Teilnahmebescheinigungen zu erworbenen Kenntnissen
Steuererklärung: Sollten Ihren Beschäftigten Kosten für den Sprachkurs entstehen, können sie diese als "Werbungskosten" steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen:
Die Teilnehmenden müssen eine konkrete Tätigkeit ausüben oder eine berufsvorbereitende Maßnahme absolvieren.
Ihre Mitwirkung ist wichtig, wie z.B. durch Freistellung Ihrer Mitarbeitenden.
Sollte der Kurs bei Ihnen stattfinden, müssen Mindeststandards erfüllt sein (z.B. Erreichbarkeit, Raumausstattung, Medienverfügbarkeit).
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Beschäftigte mit Arbeitsvertrag
Personen kurz vor Aufnahme einer Beschäftigung, mit Arbeitsvertrag
Personen in arbeitsmarktvorbereitender Maßnahme, z.B. Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG) oder Maßnahmen bei Trägern (MAT)
Personen mit mindestens nachweisbarem Sprachniveau A2 (GER*)
Job-BSK beantragen - wie geht das und welche Unterlagen sind erforderlich?
Antrag stellen: Für einen Job-BSK brauchen Teilnehmende eine "Teilnahmeberechtigung". Damit die Beschäftigten eine Teilnahmeberechtigung erhalten, ist ein Antrag beim BAMF zu stellen.
Unterlagen einreichen:
- Original Antrag auf Teilnahmeberechtigung als Beschäftigte/r
- Original Postvollmacht
- Kopie vom Arbeitsvertrag
- Kopie vom Aufenthaltstitel
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und übernehmen die Kommunikation mit dem BAMF!
Ihre Ansprechpartnerin
Sarah Elisabeth Goll
Tel.: (0451) 400 76 10
E-Mail: info(at)inlingua-luebeck.de

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Sie!